09.06.2013, Gruppe Immensee

Leserbrief zur Abstimmung vom 9. Juni

Nein zum Abbau der Flüchtlingsrechte

Das Asylgesetz ist seit 1981 schon verschiedentlich revidiert und verschärft worden. Die Erfahrung aber zeigt, dass restriktive Massnahmen im Asylrecht kaum abschreckende Wirkung haben. Die Zahl der Asylsuchenden, die in die Schweiz kommen, wird weit mehr von der politischen Weltlage beeinflusst. Hingegen geraten jene Menschen, denen bei uns ein Flüchtlingsstatus zustünde, zunehmend unter Druck. Mit anderen Worten: kein Abschreckungseffekt, aber negative Folgen auf die Flüchtlinge und ihre Integration in der Schweiz.

In der Diskussion von Flüchtlings- und Asylfragen und im Abstimmungskampf werden oft Ängste geschürt und wird mit unwahren Behauptungen operiert, auf Panik gemacht. Dazu besteht kein Anlass. 2012 waren weltweit mehr als 42 Millionen Menschen auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung. In der Schweiz befanden sich 44’863 Asylsuchende. Das entspricht einem Anteil von 0,5 Prozent an der Wohnbevölkerung.

Führende SVP-Exponenten veröffentlichten in den Medien die Behauptung, 50 Prozent der Asylsuchenden seien kriminell. Die Autoren der Studie, auf die dabei Bezug genommen wurde, wiesen zwar rasch darauf hin, dass diese Behauptung völlig falsch sei. Es bleibt nun also die Frage, ob diese SVP-Politiker Tabellen nicht richtig lesen können, oder ob sie die Zahlen bewusst verfälschten, um damit die Öffentlichkeit zu täuschen. – Um es klar zu sagen: Auch die knapp 9 Prozent der Asylsuchenden, die strafrechtlich verurteilt wurden, sind zu viele. Kriminell agierende Asylsuchende missbrauchen das Gastrecht, ihr Vorgehen muss geahndet werden. Die grosse Mehrheit aber verhält sich korrekt. Hintergrund dieser Thematik: Die heutige Asylpolitik isoliert manche Asylsuchende völlig, verweigert ihnen eine Beschäftigung und zwingt sie damit in eine prekäre finanzielle Situation, besonders wenn sie dem Nothilferegime unterstellt werden.

Die Schweiz braucht eine faire und menschenwürdige Asylpolitik. Dazu gehört ein rascheres und transparenteres Verfahren mit Fristen, die für alle Beteiligten einschliesslich der Verwaltung gelten. Den Asylsuchenden steht ein professioneller und unabhängiger Rechtsschutz zu. Die vorgeschlagenen Verschärfungen aber, insbesondere die Aufhebung des Botschaftsasyls oder die Aberkennung von Wehrdienstverweigerung als Asylgrund sind überhaupt nicht nötig. Sie treffen ausgerechnet die Schutzbedürftigsten und stellen den Flüchtlingsbegriff infrage, wie er in der Genfer Konvention von 1951 definiert ist. Denn jede Person, die verfolgt wird und ihre Heimat verlassen muss, hat das Recht auf Schutz und Asyl – weltweit.

Lokalgruppe Immensee von Amnesty International: Peter Leumann, Anita Baumgartner, Marianne Ehrler, Esther Ferrari